Nachdem wir den Betrieb einiger Shell-Tankstellen eingestellt haben, wurde 2020 Kaffeebillig gegründet. Damals haben wir an den Tankstellen deutschen Kaffee verkauft. Jetzt verkaufen wir Kaffee in ganz Europa über Koffiezone.nl und für den deutschen Markt; Kaffeebillig.nl
Bereits seit 11 Jahren bieten wir Kaffee an und konzentrieren uns dabei besonders auf den deutschen und niederländischen Markt.

Wir liefern gerne an Unternehmen, Selbstständigen, Freiberuflern und Gewerbetreibenden.

  • Der Kaffee bei der Umsatzsteuervoranmeldung & Einkommensteuer bei Unternehmen

Während Privatpersonen die Mehrwertsteuer Ausgaben für Kaffee nicht steuerlich geltend machen können, ist das bei Unternehmen, Selbstständigen, Freiberuflern und Gewerbetreibende anders. Hier besteht im Rahmen des Vorsteuerabzugs die Möglichkeit im Fall einer geschäftlich/betrieblich bedingten Nutzung von Kaffee die Umsatzsteuer beim Vorsteuerabzug geltend zu machen. Dies gilt bei der Einkommensteuer dann auch für den gesamten Anschaffungspreis (je nach Anlass ist aber eventuell nur eine anteilige steuerliche Berücksichtigung möglich).

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags erläutert dazu:

“Grundsätzlich unterliegt der Handel mit Kaffee der deutschen Umsatzsteuer.
Nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Anlage 2 Nr. 12 Umsatzsteuergesetz (UStG) ermäßigt sich die Umsatzsteuer für Umsätze von Kaffee durch Lieferung, Einfuhr aus Drittländern oder innergemeinschaftlichen Erwerb auf sieben Prozent.
Schuldner der Umsatzsteuer ist der Unternehmer, der Umsätze ausführt. Als Verbraucherabgabe
wird sie jedoch wirtschaftlich von den Konsumierenden getragen. ” Quelle: bundestag.de